|
|
Zulassungsbedingungen
Das CBPP-Examen setzt keine spezifische Ausbildung voraus. Die Anforderung an die Praxis-Erfahrung und an die Breite und Tiefe des BPM-Wissens bedingen aber eine mehrjährige Auseinandersetzung mit dem Themengebiet des Prozessmanagements. Bewerber für das Zertifikat müssen vier Jahre beziehungsweise 5.000 Stunden Berufserfahrung nachweisen, in denen sie Aufgaben erledigt haben, die mit dem BPM in Zusammenhang stehen. 2.500 berufspraktische Stunden sind zwingend erforderlich, die übrigen 2.500 Stunden können auch durch die folgenden Nachweise ersetzt werden: Aus- und Weiterbildung:
Verwandte Zertifizierungen
Bei der Anmeldung zur Zertifizierung erhalten die Bewerber ein Formular, in dem sie die Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung zur Zertifizierung nachweisen. |
|